Schon aus dem Wortlaut des § 76b Abs 9 AMG sowie daraus, dass das AMG in § 84 Abs 3 eine eigene Verfallsbestimmung iZm Verwaltungsstrafverfahren enthält, ergibt sich, dass es sich bei einem auf § 76b Abs 9 AMG gestützten Ausspruch des Verfalls um eine Sicherungsmaßnahme ohne Strafcharakter handelt
§ 76b AMG
GZ 2012/10/0211, 08.10.2014
VwGH: Schon aus dem Wortlaut des § 76b Abs 9 AMG sowie daraus, dass das AMG in § 84 Abs 3 eine eigene Verfallsbestimmung iZm Verwaltungsstrafverfahren enthält, ergibt sich, dass es sich bei einem auf § 76b Abs 9 AMG gestützten Ausspruch des Verfalls um eine Sicherungsmaßnahme ohne Strafcharakter handelt.