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Arbeitsrecht

VwGH: Die Behörde ist an die rechtliche Beurteilung durch das (Verkehrs-)Arbeitsinspektorat nicht gebunden

Für einen bereits im Jahr 1962 in Betrieb genommenen Straßenbahnwagon besteht keine Verpflichtung nach ASchG, Unterlagen über die Erstinbetriebnahme vorzulegen

26. 11. 2014
Gesetze:

§ 37 ASchG, §§ 7 ff AM-VO


Schlagworte: Arbeitnehmerschutzrecht, Erstinbetriebnahme, Übergangsrecht


GZ 2011/02/0268, 19.07.2013



VwGH: Zutreffend stellte die belBeh fest, dass es der (Erst )Behörde und nicht dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat, welches gegen den Bf Anzeige erstattete, obliegt, die zur Anzeige gebrachten Sachverhalte einer näheren rechtlichen Beurteilung zu unterziehen, wobei die Behörde nicht an die rechtliche Beurteilung des Verkehrs-Arbeitsinspektorates gebunden ist.



Wie die belBeh zutreffend feststellte, fehlt es an Anhaltspunkten, dass für den gegenständlichen Beiwagen, der bereits 1962 in Betrieb gestellt wurde, im vorliegenden Fall - wie es vom Verkehrs-Arbeitsinspektorat in der Anzeige offenbar auch gefordert wurde - Unterlagen für die Erstinbetriebnahme nach der AM-VO (letztere ist erst am 1. Juli 2000 in Kraft getreten) vorzulegen gewesen wären. Die Erstinbetriebnahme dieses Beiwagens ist auch vor Inkrafttreten des ASchG, BGBl Nr 405/1994 (dies war nach § 131 Abs 1 le. cit der 1. Jänner 1995), erfolgt.



Die belBeh kam daher im Ergebnis zutreffend zu dem Schluss, dass der angezeigte Sachverhalt mangels rechtlicher Deckung hinsichtlich der geforderten (Erst-)Abnahmeprüfung nicht mehr zu verfolgen sei.

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