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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Türkische Staatsangehörige – zum Anwendungsbereich des ARB Nr 3/80

Der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats EWG – Türkei betrifft nur Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, nicht aber Selbständige und deren Familienangehörige

24. 11. 2014
Gesetze:

ARB Nr 3/80


Schlagworte: Soziale Sicherheit für Arbeitnehmer, türkische Staatsangehörige, persönlicher Geltungsbereich, Selbständige und deren Familienangehörige


GZ 10 ObS 64/14f, 15.07.2014


 


OGH: Der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats EWG – Türkei betrifft nur Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, nicht aber Selbständige und deren Familienangehörige.

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