Der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats EWG – Türkei betrifft nur Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, nicht aber Selbständige und deren Familienangehörige
ARB Nr 3/80
GZ 10 ObS 64/14f, 15.07.2014
OGH: Der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats EWG – Türkei betrifft nur Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, nicht aber Selbständige und deren Familienangehörige.