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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – Urlaubsentgelt hinsichtlich der alten Urlaubsansprüche?

Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte

24. 11. 2014
Gesetze:

§ 6 UrlG


Schlagworte: Urlaubsrecht, verkürzte Normalarbeitszeit, Urlaubsentgelt hinsichtlich der alten Urlaubsansprüche


GZ 9 ObA 20/14b, 22.07.2014


 


OGH: Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.

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