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Verfahrensrecht

OGH: Nebenintervention im Außerstreitverfahren

Eine Nebenintervention in Verfahren außer Streitsachen ist grundsätzlich nicht vorgesehen

17. 11. 2014
Gesetze:

§§ 17 ff ZPO, AußStrG


Schlagworte: Nebenintervention


GZ 6 Ob 75/14v, 17.09.2014


 


OGH: Der Eintritt des Zweitantragstellers im Verfahren erster Instanz kann schon allein deshalb nicht als Nebenintervention iSd §§ 17 ff ZPO verstanden werden, weil eine solche in Verfahren außer Streitsachen grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

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