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Verfahrensrecht

OGH: Erhebliche Rechtsfrage iZm Vertragsauslegung

Eine Vertragsauslegung kann eine erhebliche Rechtsfrage nicht begründen, solange vom Gericht zweiter Instanz kein geradezu unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde

17. 11. 2014
Gesetze:

§ 502 ZPO


Schlagworte: Rechtsmittel, OGH, erhebliche Rechtsfrage, Vertragsauslegung


GZ 5 Ob 122/14y, 25.07.2014


 


OGH: Eine Vertragsauslegung kann eine erhebliche Rechtsfrage nicht begründen, solange vom Gericht zweiter Instanz kein geradezu unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde. Dies gilt selbst dann, wenn (auch) die vom Rechtsmittelwerber angestrebte Vertragsauslegung vertretbar wäre.

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