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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, inwieweit Weisungen des Gerichts an den Sachwalter iZm der Vermögensverwaltung zulässig sein können

Es ist davon auszugehen, dass im Bereich der Verwendung des laufenden Einkommens das Gericht dem Sachwalter zwar bei Gefährdung des Wohls der behinderten Person Weisungen erteilen kann, deren Nichtbefolgung aber letztlich nur zur Umbestellung des Sachwalters führen kann

17. 11. 2014
Gesetze:

§ 281 ABGB


Schlagworte: Sachwalterschaft, Vermögensverwaltung, Weisungen des Gerichts, Umbestellung


GZ 2 Ob 68/14k, 09.07.2014


 


OGH: Was die Interaktion zwischen dem Gericht und dem Sachwalter betrifft, sieht das Gesetz in der Einkommensverwaltung (vgl § 281 Abs 3 ABGB) Weisungen nicht ausdrücklich vor. Die Bestimmung des § 281 Abs 4 ABGB ist zumindest nach den Erwägungen der Regierungsvorlage insoweit anders intendiert, als hier als Rechtsfolge einer Gefährdung des Wohls eines Betroffenen die Übertragung der Sachwalterschaft an eine andere Person angedacht ist.


 


Das kann aber nach Ansicht des erkennenden Senats immer nur eine ultima ratio sein.


 


Im Vorfeld wird eine Zusammenarbeit zwischen Gericht und Sachwalter zur bestmöglichen Sorge für die behinderte Person und zur Vermeidung von Missständen unumgänglich sein. Es kann wohl nicht iSd Gesetzes sein, dass das Gericht der Tätigkeit des Sachwalters ohne Reaktion so lange „zusehen“ muss, bis die Lage prekär genug ist, um die Übertragung der Sachwalterschaft an eine andere Person zu rechtfertigen.


 


Es ist daher davon auszugehen, dass im Bereich der Verwendung des laufenden Einkommens das Gericht dem Sachwalter zwar bei Gefährdung des Wohls der behinderten Person Weisungen erteilen kann, deren Nichtbefolgung aber letztlich nur zur Umbestellung des Sachwalters führen kann.


 


Damit folgt der Senat im Wesentlichen der Entscheidung 7 Ob 36/11m so wie den Lehrmeinungen von Hopf und Weitzenböck.

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