Home

Zivilrecht

OGH: Wohnsitzverlegung des Kindes ins Ausland?

Der Domizilelternteil hat sich im Hinblick auf das Einvernehmlichkeitsgebot des § 137 Abs 2 ABGB um eine Zustimmung des anderen Elternteils zu bemühen und bei Ablehnung nach § 189 Abs 1 letzter Satz und Abs 5 ABGB dessen Äußerung zu berücksichtigen, wenn dies dem Wohl des Kindes besser entspricht

10. 11. 2014
Gesetze:

§ 162 ABGB, § 138 ABGB


Schlagworte: Familienrecht, Wohnsitzverlegung des Kindes ins Ausland


GZ 2 Ob 153/14k, 11.09.2014


 


OGH: Abgesehen davon, dass eine Wohnsitzverlegung des Kindes ins Ausland durch die Mutter - die ein derartiges Vorhaben bestreitet - aus dem festgestellten Sachverhalt nicht abzuleiten ist, sieht das Gesetz den vom Vater gewünschten allgemeinen Ausspruch, dass eine Verlegung des Wohnsitzes des Kindes durch die Mutter insbesondere ins Ausland nur mit vorhergehender Zustimmung des Vaters oder nach Genehmigung des Gerichts erfolgen darf, nicht vor.


 


Der OGH hat kürzlich zur Wohnsitzverlegung durch den Domizilelternteil (§ 162 Abs 2 ABGB) ausgesprochen (9 Ob 8/14p), dass die Bestimmung des § 162 Abs 3 erster Satz ABGB („Ist nicht festgelegt, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, so darf der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Genehmigung des Gerichts ins Ausland verlegt werden.“) zwar den Schluss nahelegen könnte, dass bei Feststehen eines hauptsächlich betreuenden Elternteils dieser allein auch über einen Umzug ins Ausland entscheiden könne. In den Gesetzesmaterialien sei aber klargestellt worden, dass sich der Domizilelternteil im Hinblick auf das Einvernehmlichkeitsgebot des § 137 Abs 2 ABGB um eine Zustimmung des anderen Elternteils zu bemühen und bei Ablehnung nach § 189 Abs 1 letzter Satz und Abs 5 ABGB dessen Äußerung zu berücksichtigen habe, wenn dies dem Wohl des Kindes besser entspreche.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at