Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer wird dem Begriff „ruhende Schneemassen“ in Art 1.3 der 1ASB auch eine Schneedecke auf einem Hang unterstellen, die üblichen und kontinuierlichen Kriech- und Gleitbewegungen unterliegt
Art 1.3 der 1ASB
GZ 7 Ob 127/14y, 10.09.2014
OGH: Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer wird dem Begriff „ruhende Schneemassen“ in Art 1.3 der 1ASB auch eine Schneedecke auf einem Hang unterstellen, die üblichen und kontinuierlichen Kriech- und Gleitbewegungen unterliegt.