Bei der Überprüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels ist von Amts wegen auch zu prüfen, ob eine Ferialsache iSd § 224 Abs 1 ZPO vorliegt
GZ 9 Ob 45/08w, 09.07.2008
OGH: Bei der Überprüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels ist von Amts wegen auch zu prüfen, ob eine Ferialsache iSd § 224 Abs 1 ZPO vorliegt. Diese Frage ist nach den Klagebehauptungen zu beurteilen.