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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Berufsunfähigkeitspension

Nach stRsp stellen die Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten, über die der Versicherte verfügt (also auch des Leistungskalküls), ebenso wie die Frage, welche Voraussetzungen für die Ausübung eines bestimmten Berufs erforderlich sind und mit welchen Anforderungen dieser Beruf verbunden ist, irrevisible Tatfragen dar

03. 11. 2014
Gesetze:

§ 273 ASVG, § 255 ASVG


Schlagworte: Pensionsversicherung, Berufsunfähigkeit, Invalidität, Leistungskalkül


GZ 10 ObS 105/14k, 30.09.2014


 


OGH: Nach stRsp stellen die Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten, über die der Versicherte verfügt (also auch des Leistungskalküls), ebenso wie die Frage, welche Voraussetzungen für die Ausübung eines bestimmten Berufs erforderlich sind und mit welchen Anforderungen dieser Beruf verbunden ist, irrevisible Tatfragen dar.

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