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Wirtschaftsrecht

OGH: Muss der Stiftungsprüfer die Werthaltigkeit der Beteiligung an einer (Kapital-)Gesellschaft prüfen, wenn diese Beteiligung praktisch einziger Vermögensgegenstand der Stiftung ist und das Gesamtstiftungsvermögen zwischen 800.000.000 und 1,200.000.000 EUR beträgt?

Die Fragestellung, ob die Werthaltigkeit einer Beteiligung zu prüfen ist, lässt sich nicht generell beantworten, vielmehr ist dies im Einzelfall anhand der allgemeinen Prüfkriterien der § 21 PSG iVm §§ 269, 273, 274 UGB zu beurteilen

17. 10. 2014
Gesetze:

§ 21 PSG


Schlagworte: Privatstiftung, Prüfung, Werthaltigkeit einer Beteiligung


GZ 6 Ob 105/14f, 28.08.2014


 


OGH: Diese Frage ist schon deshalb nicht erheblich, weil die tatsächlichen Prämissen der Fragestellung nicht festgestellt wurden. Darüber hinaus lässt sich die Fragestellung, ob die Werthaltigkeit einer Beteiligung zu prüfen ist oder nicht, nicht generell beantworten, vielmehr ist dies im Einzelfall anhand der allgemeinen Prüfkriterien der § 21 PSG iVm §§ 269, 273, 274 UGB zu beurteilen.

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