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Wirtschaftsrecht

OGH: Aufsichtsratsähnlicher Beirat einer Privatstiftung

Die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG ist auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat analog anzuwenden

17. 10. 2014
Gesetze:

§ 23 PSG, § 14 PSG, § 15 PSG, § 22 PSG


Schlagworte: Privatstiftung, aufsichtsratsähnlicher Beirat


GZ 6 Ob 105/14f, 28.08.2014


 


OGH: Zur Klarstellung ist anzumerken, dass die Aussage des Rekursgerichts, eine Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats führe grundsätzlich zu dessen Unzulässigkeit, einer Präzisierung bedarf: Der OGH hat nicht judiziert, ein Beirat dürfe nicht aufsichtsratsähnlich oder aufsichtsratsgleich sein; er hat vielmehr aus der Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats die analoge Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen über den Aufsichtsrat (insbesondere § 23 Abs 2 Satz 2 PSG) auf einen solchen Beirat gefolgert.

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