Besteht für das Arbeitsverhältnis weder ein gesetzlicher noch ein kollektivvertraglicher Anspruch, ist ein Unverbindlichkeitsvorbehalt hinsichtlich der Sonderzahlungen zulässig
§ 1152 ABGB, § 914 ABGB, § 863 ABGB
OGH: Die Revisionswerberin bestreitet die Rechtsansicht des Berufungsgerichts nicht, dass ein Unverbindlichkeitsvorbehalt, der sich auf Sonderzahlungen bezieht, auf die (wie hier) weder ein gesetzlicher noch ein kollektivvertraglicher Anspruch besteht, nicht unzulässig ist. Allerdings wünscht sie unter Berufung auf die Entscheidung 9 ObA 113/08w eine andere Auslegung des Punktes 9 des Arbeitsvertrags, womit sie aber keine Korrekturbedürftigkeit der Berufungsentscheidung aufzeigt. Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, dass die Vertragserklärung nach ihrem Inhalt als Unverbindlichkeitsvorbehalt zu verstehen ist und auch von der Klägerin so verstanden werden musste, die - ebenso wie alle anderen im Konsulat beschäftigten Dienstnehmer - nach dem vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Sachverhalt niemals Sonderzahlungen erhalten hat. Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung 9 ObA 113/08w zugrunde liegenden grundlegend. Angesichts des eindeutigen Auslegungsergebnisses bleibt für die Anwendung des § 915 ABGB, der nur zum Tragen kommt, wenn die Auslegung nach § 914 ABGB zu keinem klaren Ergebnis führt, kein Raum.