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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zu (uzulässigen) Kettenarbeitsverträgen

Durch das Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Kettendienstverträge ist nur der Dienstnehmer geschützt; der durch das Verbot Geschützte muss sich aber nicht auf die daraus resultierende Ungültigkeit berufen

14. 10. 2014
Gesetze:

§§ 1151 ff ABGB, § 1158 ABGB, § 19 AngG


Schlagworte: Kettendienstverträge


GZ 8 ObA 3/14w, 23.07.2014


 


OGH: Der OGH hat bereits in der Entscheidung 14 Ob 86/86 ausgeführt, dass durch das Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Kettendienstverträge nur der Dienstnehmer geschützt ist. Der durch das Verbot Geschützte muss sich aber nicht auf die daraus resultierende Ungültigkeit berufen.

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