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Strafrecht

OGH: Berücksichtigung einer früheren disziplinarrechtlichen Verurteilung des Richters?

Für eine analoge Anwendung des - ausschließlich die Tilgung von strafrechtlichen Verurteilungen regelnden - TilgG auf das Disziplinarrecht für Richter besteht schon angesichts § 145 RStDG kein Raum

14. 10. 2014
Gesetze:

§ 145 RStDG


Schlagworte: Richterdienstrecht, Disziplinarverfahren, Berücksichtigung einer früheren disziplinarrechtlichen Verurteilung


GZ Ds 26/13, 04.03.2014


 


OGH: Soweit der Bw behauptet, die über ihn verhängte Ordnungsstrafe hätte infolge „kraft Größenschlusses“ gegebener Tilgung nicht berücksichtigt werden dürfen, übersieht er, dass für eine analoge Anwendung des - ausschließlich die Tilgung von strafrechtlichen Verurteilungen regelnden - TilgG auf das Disziplinarrecht für Richter schon angesichts § 145 RStDG kein Raum besteht.

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