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Strafrecht

OGH: RStDG – neue Tatsachen / Beweismittel in der Berufung?

Die von § 467 Abs 1 StPO vorgesehene Möglichkeit zum Vorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Schuldfrage findet sich im RStDG - angesichts kollegialer Besetzung des Erstgerichts systemgerecht – nicht

14. 10. 2014
Gesetze:

§ 139 RStDG, § 467 StPO


Schlagworte: Richterdienstrecht, Disziplinarverfahren, Rechtsmittel, neue Tatsachen / Beweismittel


GZ Ds 26/13, 04.03.2014


 


OGH: Dem im Rahmen der Schuldberufung gestellten Antrag auf Vernehmung des Zeugen Dr D im Berufungsverfahren „zum Beweis der Unrichtigkeit der Aussagen des Klägers und des Klagevertreters“ ist zu erwidern, dass die von § 467 Abs 1 StPO vorgesehene Möglichkeit zum Vorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Schuldfrage im RStDG sich - angesichts kollegialer Besetzung des Erstgerichts systemgerecht - nicht findet.

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