Enthält die Revision kein Vorbringen, das Zweifel an der Richtigkeit der Rsp des VwGH begründen könnte und daher dazu angetan wäre, von dieser abzugehen, ist die Revision gem § 34 Abs 1 VwGG wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG zurückzuweisen
Art 133 B-VG, § 34 VwGG
GZ Ra 2014/03/0003, 26.05.2014
VwGH: Enthält die Revision kein Vorbringen, das Zweifel an der Richtigkeit der Rsp des VwGH begründen könnte und daher dazu angetan wäre, von dieser abzugehen, ist die Revision gem § 34 Abs 1 VwGG wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG zurückzuweisen.