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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Zulässigkeit der Revision

Enthält die Revision kein Vorbringen, das Zweifel an der Richtigkeit der Rsp des VwGH begründen könnte und daher dazu angetan wäre, von dieser abzugehen, ist die Revision gem § 34 Abs 1 VwGG wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG zurückzuweisen

08. 10. 2014
Gesetze:

Art 133 B-VG, § 34 VwGG


Schlagworte: Revision, Zulässigkeit


GZ Ra 2014/03/0003, 26.05.2014


 


VwGH: Enthält die Revision kein Vorbringen, das Zweifel an der Richtigkeit der Rsp des VwGH begründen könnte und daher dazu angetan wäre, von dieser abzugehen, ist die Revision gem § 34 Abs 1 VwGG wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG zurückzuweisen.

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