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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, inwieweit eine gemeinsame Unterbringung eines noch Jugendlichen, mit Personen die sich im Maßnahmevollzug oder in Untersuchungshaft befinden, im Rahmen einer sog „forensischen Abteilung“ zulässig ist, wenn der Kranke selbst zwar strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt hat, sich aber nicht auf Anordnung des Strafgerichts in der Anstalt befindet

Ein in einer psychiatrischen Krankenanstalt untergebrachter jugendlicher Patient ist von den dort in Vollziehung strafrechtlicher Bestimmungen (Untersuchungshaft, Strafhaft, Maßnahmevollzug) angehaltenen Erwachsenen zu trennen

08. 10. 2014
Gesetze:

UbG, KAKuG, StVG, JGG


Schlagworte: Unterbringung, Jugendlicher, Erwachsene, Untersuchungshaft / Strafhaft / Maßnahmevollzug


GZ 7 Ob 107/14g, 09.07.2014


 


OGH: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein gemeinsamer Strafvollzug von Jugendlichen und Erwachsenen im Normalfall eine schädliche Beeinflussung oder eine sonstige Beeinträchtigung des Jugendlichen besorgen lässt. Dass hier eine Ausnahme von diesem Normalfall gegeben ist, steht weder fest, noch wurde eine solche im erstgerichtlichen Verfahren behauptet. Ebensowenig wurden bereits in erster Instanz Umstände dargetan, die gegen eine Unterbringung des Jugendlichen in der gleichfalls geschlossenen Abteilung 1A der Anstalt sprechen.

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