Im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Berufspilotenlizenz ist der Prüfer für die Durchführung der praktischen Prüfung kein Organ iSd § 1 Abs 2 AHG
§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB, § 36 LFG, § 37 LFG
GZ 1 Ob 79/14w, 17.06.2014
OGH: Im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Berufspilotenlizenz ist der Prüfer für die Durchführung der praktischen Prüfung (bezogen auf den Unfallszeitpunkt 2. 9. 2010) kein Organ iSd § 1 Abs 2 AHG.
Da hier nur die Stellung des Prüfers im Verfahren zur erstmaligen Erlangung eines Zivilluftfahrerscheins zu beurteilen ist, braucht auf die Befugnisse eines Prüfers im Rahmen der Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer mit einem Schein gem § 23 bzw § 25 ZLPV 2006 verbundenen Berechtigung um einen Monat (§ 8 Abs 2 ZLPV 2006) nicht eingegangen werden. Ob einem Prüfer im diesem Zusammenhang Organstellung zukommt, ist hier nicht zu beurteilen.