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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob ein nach § 37 Abs 2 LFG iVm § 13 Abs 3 ZLPV 2006 ernannter Flugprüfer, der im Verfahren auf Erlangung eines (Zivil-)Luftfahrerscheins ein Gutachten erstellt, als Organ iSd § 1 Abs 2 AHG zu qualifizieren ist

Im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Berufspilotenlizenz ist der Prüfer für die Durchführung der praktischen Prüfung kein Organ iSd § 1 Abs 2 AHG

26. 09. 2014
Gesetze:

§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB, § 36 LFG, § 37 LFG


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, Flugprüfer, Organ


GZ 1 Ob 79/14w, 17.06.2014


 


OGH: Im Rahmen der erstmaligen Erteilung der Berufspilotenlizenz ist der Prüfer für die Durchführung der praktischen Prüfung (bezogen auf den Unfallszeitpunkt 2. 9. 2010) kein Organ iSd § 1 Abs 2 AHG.


 


Da hier nur die Stellung des Prüfers im Verfahren zur erstmaligen Erlangung eines Zivilluftfahrerscheins zu beurteilen ist, braucht auf die Befugnisse eines Prüfers im Rahmen der Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer mit einem Schein gem § 23 bzw § 25 ZLPV 2006 verbundenen Berechtigung um einen Monat (§ 8 Abs 2 ZLPV 2006) nicht eingegangen werden. Ob einem Prüfer im diesem Zusammenhang Organstellung zukommt, ist hier nicht zu beurteilen.

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