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Zivilrecht

OGH: Fachkundige Laienrichter im Verbandsprozess?

Für den Verbandsprozess schließt § 30 Abs 2 KSchG die Anwendung der Bestimmung des § 7 Abs 2 Satz 1 JN und damit die Beteiligung fachkundiger Laienrichter im Senatsprozess erster Instanz und im Berufungsverfahren aus

21. 09. 2014
Gesetze:

§ 30 KSchG, § 7 JN, § 29 KSchG


Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Verbandsprozess, fachkündige Laienrichter


GZ 8 Ob 49/14k, 26.06.2014


 


OGH: Für den Verbandsprozess schließt § 30 Abs 2 KSchG die Anwendung der Bestimmung des § 7 Abs 2 Satz 1 JN und damit die Beteiligung fachkundiger Laienrichter im Senatsprozess erster Instanz und im Berufungsverfahren aus. Die zivilprozessualen Sonderbestimmungen für die im § 29 KSchG genannten Verbände sind auch dann anzuwenden, wenn diese die ihnen vom Verbraucher abgetretenen Ansprüche im Rahmen ihres Verbandszwecks geltend machen.

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