Home

Strafrecht

OGH: Angebliche Unkenntnis der Nebenstrafe nach § 37 Abs 1 zweiter und dritter Satz DMSG

Fehlendes Strafbarkeitsbewusstsein schließt das nach § 9 StGB erforderliche - zumindest bedingte - Unrechtsbewusstsein nicht aus

12. 09. 2014
Gesetze:

§ 9 StGB, § 37 DMSG


Schlagworte: Rechtsirrtum


GZ 17 Os 19/13t, 06.03.2014


 


OGH: Mit der Behauptung, dem Angeklagten sei ein zur Straflosigkeit führender Rechtsirrtum (§ 9 StGB) im Hinblick auf die ihm unbekannte Wertersatzstrafdrohung nach § 37 Abs 1 zweiter und dritter Satz DMSG zuzubilligen, macht die Rechtsrüge nicht deutlich, was aus angeblicher Unkenntnis einer Nebenstrafe dafür zu gewinnen sein sollte.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at