Fehlendes Strafbarkeitsbewusstsein schließt das nach § 9 StGB erforderliche - zumindest bedingte - Unrechtsbewusstsein nicht aus
§ 9 StGB, § 37 DMSG
GZ 17 Os 19/13t, 06.03.2014
OGH: Mit der Behauptung, dem Angeklagten sei ein zur Straflosigkeit führender Rechtsirrtum (§ 9 StGB) im Hinblick auf die ihm unbekannte Wertersatzstrafdrohung nach § 37 Abs 1 zweiter und dritter Satz DMSG zuzubilligen, macht die Rechtsrüge nicht deutlich, was aus angeblicher Unkenntnis einer Nebenstrafe dafür zu gewinnen sein sollte.