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VwGH: § 104a WRG – Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand

§ 104a WRG räumt keine subjektiven Rechte ein

10. 09. 2014
Gesetze:

§ 104a WRG


Schlagworte: Wasserrecht, Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand


GZ 2013/03/0062, 26.06.2014


 


VwGH: Die Beschwerde vertritt offenbar die Ansicht, dass § 104a des WRG ("Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand") der Genehmigung der Verlegung des Lbaches entgegenstünde.


 


Diesem Vorbringen steht jedoch der Umstand entgegen, dass § 104a WRG keine subjektiven Rechte einräumt. Aus diesem Grund ist für die Bf, mangels Vorliegens eines ihnen zukommenden subjektiv-öffentlichen Rechtes, mit ihrem auf § 104a WRG bezogenen Vorbringen nichts zu gewinnen.

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