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Pacta sunt servanda – aber nicht im Mobilfunk

Der Gastautor aus der Vorwoche irrt. Das Gesetz erlaubt es ausdrücklich, Telefonverträge einseitig zu ändern. Dafür darf der Kunde in diesem Fall den Vertrag kostenlos kündigen. Das hat das Höchstgericht mehrfach festgehalten

09. 09. 2014
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