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Verfahrensrecht

OGH: Begehren auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

Das Rechtsschutzziel des Begehrens auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ist in der Feststellung des aufrechten Bestands des Arbeitsverhältnisses zu sehen

08. 09. 2014
Gesetze:

§ 228 ZPO


Schlagworte: Feststellungsklage, Kündigung, Unwirksamkeit


GZ 9 ObA 55/14z, 27.05.2014


 


OGH: Rechtshandlungen sind prinzipiell nicht feststellungsfähig. Das Rechtsschutzziel des Begehrens auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ist in der Feststellung des aufrechten Bestands des Arbeitsverhältnisses zu sehen

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