Home

Zivilrecht

OGH: Zur Legalzession nach § 67 VersVG

Durch den Übergang der Forderung auf den Legalzessionar ändert sich an der Rechtsnatur des Anspruchs nichts, für den Rückgriff des Versicherers gilt § 1489 ABGB

08. 09. 2014
Gesetze:

§ 67 VersVG, § 1489 ABGB


Schlagworte: Versicherungsrecht, Schadenersatzrecht, Legalzession, Verjährung


GZ 3 Ob 9/14s, 21.05.2014


 


OGH: Durch den Übergang der Forderung auf den Legalzessionar ändert sich an der Rechtsnatur des Anspruchs nichts, für den Rückgriff des Versicherers gilt § 1489 ABGB. Bei der Beurteilung der Frage des Beginns des Laufes der Verjährungsfrist für den Legalzessionar ist darauf abzustellen, ob im Zeitpunkt des Forderungsüberganges die dreijährige Verjährungsfrist bereits zu laufen begonnen hat. Ist dies der Fall, so läuft sie auch gegenüber dem Legalzessionar weiter. Wenn jedoch im Zeitpunkte der Legalzession die Verjährungsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat, so ist die Kenntnis des Legalzessionars für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist der auf ihn übergegangenen Forderung maßgeblich.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at