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Baurecht

VwGH: Anrechnung der Gebäudefront eines Kellergeschosses iSd § 13 Abs 4 Stmk BauG 1995

Eine Gebäudefront eines Kellergeschosses, die zu mehr als 50 % unter dem natürlichen Gelände liegt, ist nicht iSd § 13 Abs 4 Stmk BauG 1995 als Geschoss anzurechnen und fällt nicht unter die Abstandsregelung nach § 13 Abs 2 Stmk BauG 1995

27. 08. 2014
Gesetze:

§ 13 Stmk BauG


Schlagworte: Steiermärkisches Baurecht, Abstände, Anrechnung der Gebäudefront eines Kellergeschosses


GZ 2011/06/0077, 26.06.2014


 


VwGH: Eine Gebäudefront eines Kellergeschosses, die zu mehr als 50 % unter dem natürlichen Gelände liegt, ist nicht iSd § 13 Abs 4 Stmk BauG 1995 als Geschoss anzurechnen und fällt nicht unter die Abstandsregelung nach § 13 Abs 2 Stmk BauG 1995

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