Home

Baurecht

VwGH: Zur Parteistellung des Nachbarn im Feststellungsverfahren nach § 29 Tir BauO 2011

Da im Baubewilligungsverfahren dem Nachbarn im Hinblick auf die Nachbarrechte grundsätzlich Parteistellung eingeräumt ist, kommt ihm auch im Feststellungsverfahren Parteistellung zu

27. 08. 2014
Gesetze:

§ 29 Tir BauO 2011, § 8 AVG


Schlagworte: Tiroler Baurecht, Feststellungsverfahren, Parteistellung des Nachbarn, Baubewilligung


GZ 2013/06/0196, 26.06.2014


 


VwGH: Nach § 29 Abs 4 Tir BauO 2011 ist die Feststellung, wonach das Vorliegen der Baubewilligung zu vermuten ist, dem Bestehen der Baubewilligung gleichzuhalten. Da im Baubewilligungsverfahren dem Nachbarn im Hinblick auf die Nachbarrechte grundsätzlich Parteistellung eingeräumt ist, kommt ihm auch im Feststellungsverfahren Parteistellung zu (zur Parteistellung der Nachbarn im insoweit vergleichbaren Feststellungsverfahren nach § 40 Abs 2 und 3 Stmk BauG siehe auch das Erkenntnis vom 22. November 2001, 2001/06/0133).

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at