OGH-Entscheidung: „Gesetzgeber hat Problematik in Kauf genommen“
Hat eine Arbeitnehmerin nach der Karenz das Recht, in Teilzeit auf ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren, oder zählt das Interesse des Arbeitgebers, die „hervorragende“ Ersatzkraft zu behalten, mehr?