Die abstrakte Gefahr (oder deren Realisierung) ist kein Erfolg iSd § 67 Abs 2 StGB
§ 67 StGB, § 62 StGB
GZ 13 Os 4/13g, 16.05.2013
OGH: Bei schlichten Tätigkeitsdelikten - bei denen eine von der Tathandlung zumindest gedanklich abtrennbare Wirkung in der Außenwelt gerade nicht eintritt - scheidet ein „Erfolgs“eintritt im Inland iSd § 67 Abs 2 zweiter Fall StGB schon begrifflich aus.