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Verfahrensrecht

OGH: Fragen der Auslegung des Parteivorbringens kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu

Gegenteiliges gilt im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit nur dann, wenn die Auslegung des Parteivorbringens mit seinem Wortlaut unvereinbar ist oder gegen die Denkgesetze verstieße

16. 08. 2014
Gesetze:
Schlagworte: Auslegung des Parteivorbringens


GZ 5 Ob 174/13v, 30.06.2014


 


OGH: Fragen der Auslegung des Parteivorbringens kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Gegenteiliges gilt im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit nur dann, wenn die Auslegung des Parteivorbringens mit seinem Wortlaut unvereinbar ist oder gegen die Denkgesetze verstieße.

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