Home

Verfahrensrecht

OGH: Zulässigkeit der Revision iZm Verwaltungsrecht

Geben die Vorinstanzen die Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden oder die Rsp der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts richtig wieder und ziehen sie daraus keine unvertretbaren Schlussfolgerungen, so liegt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage vor

16. 08. 2014
Gesetze:

§ 502 ZPO


Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, Verwaltungsrecht


GZ 7 Ob 80/14m, 21.05.2014


 


OGH: Dass eine Rsp des OGH zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage. Geben die Vorinstanzen die Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden oder die Rsp der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts richtig wieder und ziehen sie daraus keine unvertretbaren Schlussfolgerungen, so liegt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage vor.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at