Die Herstellung einer solchen Decke ist nur eine baubehördliche Auflage für den vom Mehrheitseigentümer betriebenen Dachgeschossausbau; wenn daher das Berufungsgericht auf der Grundlage des hier festgestellten Sachverhalts in der besonderen, vom Mehrheitseigentümer angestrebten Deckenausführung keine Maßnahme der Erhaltung allgemeiner Teile der Liegenschaft gesehen hat, ist darin keine unvertretbare Rechtsansicht zu erkennen
§ 28 WEG, § 3 MRG
GZ 5 Ob 174/13v, 30.06.2014
OGH: Nach Ansicht des Klägers sei die vermeintlich erhebliche Rechtsfrage zu klären, ob nicht auch vorliegend eine notwendige und nützliche Erhaltungsmaßnahme (Sanierung einer Dippelbaumdecke als Abschluss durch Herstellung einer schubsteifen Verbunddecke) iSd „dynamischen Erhaltungsbegriffs“ zu verstehen und daher von der beklagten Miteigentümerin anteilsmäßig mitzutragen sei.
Die Ausführungen des Klägers zum sog „dynamischen Erhaltungsbegriff“ mögen grundsätzlich zutreffend sein, doch sind diese wie auch die bezogenen Entscheidungen nicht für den hier zu beurteilenden Sachverhalt einschlägig. Nach den bindenden Feststellungen des Erstgerichts, über die sich der Kläger durch den Verweis auf partiell zitierte Passagen des Sachverständigengutachtens hinwegsetzt, ist zur Sanierung der Dippelbaumdecke iSd Herstellung einer ausreichend tragfähigen Konstruktion die Herstellung einer Verbunddecke in schubsteifer Ausführung, wie sie vom Mehrheitseigentümer geplant ist, gerade nicht erforderlich. Die Herstellung einer solchen Decke ist vielmehr nur eine baubehördliche Auflage für den vom Mehrheitseigentümer betriebenen Dachgeschossausbau. Wenn daher das Berufungsgericht auf der Grundlage des hier festgestellten Sachverhalts in der besonderen, vom Mehrheitseigentümer angestrebten Deckenausführung keine Maßnahme der Erhaltung allgemeiner Teile der Liegenschaft gesehen hat, ist darin keine unvertretbare Rechtsansicht zu erkennen (vgl die zwischen den Wohnungseigentümern ergangene Entscheidung 5 Ob 16/12g). Die Frage nach dem sog „dynamischen Erhaltungsbegriffs“ stellt sich dann nicht.