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Arbeitsrecht

VwGH: Erfüllung der Berufsschulpflicht gem iSd § 22 SchPflG 1985

Eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule iSd § 22 Abs 1 SchPflG 1985 ist eine "fachliche" Berufsschule

13. 08. 2014
Gesetze:

§ 22 SchPflG


Schlagworte: Erfüllung der Berufsschulpflicht


GZ 2013/02/0203, 20.11.2013


 


VwGH: Der Lehrvertrag zwischen S und der S GmbH vom 23. Februar 2012 enthält die Verpflichtung des S zum Besuch der Berufsschule während der Lehrzeit, was der Bestimmung des § 21 Abs 1 SchPflG 1985 entspricht, wonach die Berufsschulpflicht grundsätzlich mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis beginnt und bis zu dessen Ende dauert. Gem § 22 Abs 1 SchPflG 1985 ist die Berufsschulpflicht dann erfüllt, wenn eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule besucht wurde. Eine dem Lehrberuf entsprechende ist eine "fachliche" Berufsschule (vgl die Erläuterungen zur Abänderung des § 22 SchPflG, BGBl Nr 322/1975, dessen Wortlaut dem § 22 SchPflG 1985 in der hier anzuwendenden Fassung vor Inkrafttreten der Novelle BGBl I Nr 74/2013 entspricht).


 


Der Besuch einer dem jeweiligen Lehrberuf fachlich entsprechenden Berufsschule ist nach dem eben Gesagten für den Lehrling verpflichtend.

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