Eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule iSd § 22 Abs 1 SchPflG 1985 ist eine "fachliche" Berufsschule
§ 22 SchPflG
GZ 2013/02/0203, 20.11.2013
VwGH: Der Lehrvertrag zwischen S und der S GmbH vom 23. Februar 2012 enthält die Verpflichtung des S zum Besuch der Berufsschule während der Lehrzeit, was der Bestimmung des § 21 Abs 1 SchPflG 1985 entspricht, wonach die Berufsschulpflicht grundsätzlich mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis beginnt und bis zu dessen Ende dauert. Gem § 22 Abs 1 SchPflG 1985 ist die Berufsschulpflicht dann erfüllt, wenn eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule besucht wurde. Eine dem Lehrberuf entsprechende ist eine "fachliche" Berufsschule (vgl die Erläuterungen zur Abänderung des § 22 SchPflG, BGBl Nr 322/1975, dessen Wortlaut dem § 22 SchPflG 1985 in der hier anzuwendenden Fassung vor Inkrafttreten der Novelle BGBl I Nr 74/2013 entspricht).
Der Besuch einer dem jeweiligen Lehrberuf fachlich entsprechenden Berufsschule ist nach dem eben Gesagten für den Lehrling verpflichtend.