Der (bloß) kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer einer GmbH bedarf zur Prozessführung einer besonderen Vollmacht
§ 18 GmbHG, § 19 GmbHG, §§ 1002 ff ABGB
GZ 3 Ob 73/14b, 21.05.2014
OGH: Der (bloß) kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer einer GmbH bedarf zur Prozessführung einer besonderen Vollmacht; aufgrund der nur von einem der kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer erteilten Vollmacht ist der einschreitende Rechtsanwalt daher nicht berechtigt, namens der Gesellschaft Prozesshandlungen vorzunehmen.