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Strafrecht

OGH: Zum Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 7 StPO

Gründet das Gericht einen Freispruch auf die verfehlte Ansicht, eine Tat sei nicht angeklagt, liegt - trotz formaler Erledigung der gesamten Anklage im Erkenntnis - der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO vor

11. 08. 2014
Gesetze:

§ 281 StPO


Schlagworte: Nichtigkeitsbeschwerde, Freispruch


GZ 17 Os 9/13x, 07.10.2013


 


OGH: Gründet das Gericht einen Freispruch auf die verfehlte Ansicht, eine Tat sei nicht angeklagt, liegt - trotz formaler Erledigung der gesamten Anklage im Erkenntnis - der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO vor.

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