Gründet das Gericht einen Freispruch auf die verfehlte Ansicht, eine Tat sei nicht angeklagt, liegt - trotz formaler Erledigung der gesamten Anklage im Erkenntnis - der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO vor
§ 281 StPO
GZ 17 Os 9/13x, 07.10.2013
OGH: Gründet das Gericht einen Freispruch auf die verfehlte Ansicht, eine Tat sei nicht angeklagt, liegt - trotz formaler Erledigung der gesamten Anklage im Erkenntnis - der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO vor.