Auch wenn man dem Unterbestandnehmer grundsätzlich einen solchen Rechtsschutz zuerkennen würde, könnte sein Schutz nicht weitergehen als der des Hauptbestandnehmers
§ 372 ABGB
GZ 7 Ob 71/14p, 21.05.2014
OGH: Die Frage, ob auch einem Unterpächter der petitorisch-publizianische Rechtsschutz iSd Entscheidung des verstärkten Senats (7 Ob 654/89) in Analogie zu § 372 ABGB zukommt, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben. Auch wenn man dem Unterbestandnehmer grundsätzlich einen solchen Rechtsschutz zuerkennen würde, könnte sein Schutz nicht weitergehen als der des Hauptbestandnehmers.