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Zivilrecht

OGH: Anwendung des Gewährleistungsrechts

Voraussetzung der Gewährleistung ist die vorbehaltlose Entgegennahme der vom Schuldner angebotenen Leistung durch den Gläubiger

11. 08. 2014
Gesetze:

§§ 922 ff ABGB


Schlagworte: Gewährleistung


GZ 2 Ob 163/13d, 22.05.2014


 


OGH: Voraussetzung der Gewährleistung ist die vorbehaltlose Entgegennahme der vom Schuldner angebotenen Leistung durch den Gläubiger.


 


Von einer solchen kann hier keine Rede sein, hat doch der Kläger - allerdings nicht wegen der Mängel - die Unterfertigung des ihm vorgelegten Einreichplans verweigert.

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