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Zivilrecht

OGH: Auftrag, Einreichplan für ein Bauvorhaben zu erstellen

Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren

11. 08. 2014
Gesetze:

§§ 1165 ff ABGB


Schlagworte: Werkvertrag, Einreichplan für ein Bauvorhaben


GZ 2 Ob 163/13d, 22.05.2014


 


OGH: Der Beklagte wurde vom Kläger beauftragt, die für die Baubewilligung erforderlichen Pläne herzustellen. Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren.

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