Home

Baurecht

VwGH: Nachbarrechte hinsichtlich Untersuchungen und Vorarbeiten gem § 16 BStG?

Nach § 7a BStG ist der subjektive Nachbarschutz nur bei der Bestimmung des Straßenverlaufes nach § 4 Abs 1 leg cit von Bedeutung, nicht jedoch, wenn es um die Bewilligung von Untersuchungen und Vorarbeiten gem § 16 leg cit geht

30. 07. 2014
Gesetze:

§ 16 BStG, § 7a BStG, § 8 AVG


Schlagworte: Straßenbau, Untersuchungen und Vorarbeiten, subjektiver Nachbarschutz, Parteistellung


GZ 2012/06/0019, 24.04.2014


 


VwGH: Nach § 7a BStG ist der subjektive Nachbarschutz nur bei der Bestimmung des Straßenverlaufes nach § 4 Abs 1 leg cit von Bedeutung, nicht jedoch, wenn es um die Bewilligung von Untersuchungen und Vorarbeiten gem § 16 leg cit geht. Aus § 16 BStG ist für dieses Verfahren keine Parteistellung abzuleiten.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at