Nur im Fall einer echten Nettolohnvereinbarung ist bei Berechnung der Abfertigung vom Nettoentgelt auszugehen
§ 23 AngG
GZ 8 ObA 25/14f, 28.04.2014
OGH: Nur im Fall einer echten Nettolohnvereinbarung ist (auch) bei Berechnung der Abfertigung vom Nettoentgelt auszugehen.