Wenn die Parteien keine bestimmte Höhe der staatlichen Förderung für die PZV zur Vertragsgrundlage des fondsgebundenen Lebensversichersvertrags gemacht haben, führt die Reduktion der Prämie nach § 108g Abs 1 EStG (durch das BGBl I Nr 22/2012) nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage
§ 901 ABGB, § 108g EStG
GZ 7 Ob 66/14b, 21.05.2014
OGH: Wenn die Parteien keine bestimmte Höhe der staatlichen Förderung für die PZV zur Vertragsgrundlage des fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrags gemacht haben, führt die Reduktion der Prämie nach § 108g Abs 1 EStG (durch das BGBl I Nr 22/2012) nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.