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Verfahrensrecht

OGH: Antrag, die „untergeordneten Gerichte an ihre Kopierpflicht zu erinnern“

Der OGH wird grundsätzlich nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen als Rechtsmittelgericht tätig

14. 07. 2014
Gesetze:
Schlagworte: Rechtsmittel, OGH, Antrag, Kopierpflicht, Aufsichtsfunktion


GZ 10 ObS 34/14v, 23.04.2014


 


OGH: Der OGH wird grundsätzlich nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen als Rechtsmittelgericht tätig. Eine Aufsichtsfunktion in dem vom Einschreiter gewünschten Sinn kommt ihm hingegen nicht zu.

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