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Verfahrensrecht

OGH: Antrag auf Kopien von Aktenübersichten nach § 380 Geo

Soweit sich der Antragsteller auf seinen beim Erstgericht am 2. 1. 2014 eingelangten Antrag auf Kopien von Aktenübersichten nach § 380 Geo beruft, ist dieser schon deshalb verfehlt, weil solche nicht existieren (und entsprechend § 380 Abs 1 3. und 4. Satz Geo im vorliegenden Verfahren wohl auch nicht zwingend vorgeschrieben sind)

14. 07. 2014
Gesetze:

§ 380 Geo


Schlagworte: Antrag auf Kopien von Aktenübersichten


GZ 10 ObS 34/14v, 23.04.2014


 


OGH: Soweit sich der Antragsteller auf seinen beim Erstgericht am 2. 1. 2014 eingelangten Antrag auf Kopien von Aktenübersichten nach § 380 Geo beruft, ist dieser schon deshalb verfehlt, weil solche nicht existieren (und entsprechend § 380 Abs 1 3. und 4. Satz Geo im vorliegenden Verfahren wohl auch nicht zwingend vorgeschrieben sind).

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