Soweit sich der Antragsteller auf seinen beim Erstgericht am 2. 1. 2014 eingelangten Antrag auf Kopien von Aktenübersichten nach § 380 Geo beruft, ist dieser schon deshalb verfehlt, weil solche nicht existieren (und entsprechend § 380 Abs 1 3. und 4. Satz Geo im vorliegenden Verfahren wohl auch nicht zwingend vorgeschrieben sind)
§ 380 Geo
GZ 10 ObS 34/14v, 23.04.2014
OGH: Soweit sich der Antragsteller auf seinen beim Erstgericht am 2. 1. 2014 eingelangten Antrag auf Kopien von Aktenübersichten nach § 380 Geo beruft, ist dieser schon deshalb verfehlt, weil solche nicht existieren (und entsprechend § 380 Abs 1 3. und 4. Satz Geo im vorliegenden Verfahren wohl auch nicht zwingend vorgeschrieben sind).