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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Rückforderung nach § 107 ASVG

Auch ohne Erlassung eines Bescheids erbrachte Leistungen können nur zurückgefordert werden, wenn ein Rückforderungstatbestand nach § 107 Abs 1 ASVG erfüllt ist

14. 07. 2014
Gesetze:

§ 107 ASVG, §§ 56 ff AVG


Schlagworte: Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen


GZ 10 ObS 9/14t, 23.04.2014


 


OGH: Der erkennende Senat hat erst jüngst festgehalten, dass auch ohne Erlassung eines Bescheids erbrachte Leistungen nur zurückgefordert werden können, wenn ein Rückforderungstatbestand nach § 107 Abs 1 ASVG erfüllt ist.

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