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Zivilrecht

OGH Zur (ersessenen) unregelmäßigen (Wege-, Schiabfahrts-)Servitut zugunsten einer Ortsgemeinde

Für den Rechtserwerb einer solchen unregelmäßigen Dienstbarkeit wird regelmäßig ein über die bloße Bequemlichkeit hinausgehender allgemeiner Vorteil verlangt

14. 07. 2014
Gesetze:

§§ 472 ff ABGB, § 1460 ABGB


Schlagworte: Servitut, unregelmäßigen (Wege-, Schiabfahrts-)Servitut, Ersitzung


GZ 5 Ob 40/14i, 23.04.2014


 


OGH: Für den Rechtserwerb einer solchen unregelmäßigen Dienstbarkeit wird regelmäßig ein über die bloße Bequemlichkeit (§ 473 ABGB) hinausgehender allgemeiner Vorteil verlangt.

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