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Verfahrensrecht

VwGH: § 28 Abs 1 Z 5 VwGG (aF)

Ein unbestimmt gehaltenes und nicht näher begründetes Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids im Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes darzulegen

09. 07. 2014
Gesetze:

§ 28 VwGG aF


Schlagworte: Bescheidbeschwerde, Beschwerdepunkt


GZ 2013/05/0150, 08.04.2014


 


VwGH: Gem § 28 Abs 1 Z 5 VwGG (aF) hat die Beschwerde die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, zu enthalten. Ein unbestimmt gehaltenes und nicht näher begründetes Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides im Rahmen eines geltend gemachten Beschwerdepunktes darzulegen.

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