Home

Gerichtsbarkeit

Mitarbeiter überwacht: Firma muss selbst zahlen

Ein abtrünniger Angestellter wurde observiert. Doch das sei nicht nötig gewesen, urteilt der OGH. Der Mann muss nicht zahlen

17. 06. 2014
Gesetze:
Schlagworte:
JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at