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Strafrecht

OGH: § 146 StGB und Schadenseintritt

Für die Frage des Schadenseintritts sind der wirkliche Geschehensablauf und der Erfolg in seiner konkreten Gestalt maßgeblich, während es nicht darauf ankommt, ob es bei Unterbleiben der Tat aus anderen Gründen zu einer Vermögenseinbuße gekommen wäre

13. 06. 2014
Gesetze:

§ 146 StGB


Schlagworte: Betrug, Schadenseintritt


GZ 15 Os 133/13t, 22.01.2014


 


OGH: Für die Frage des Schadenseintritts sind der wirkliche Geschehensablauf und der Erfolg in seiner konkreten Gestalt maßgeblich, während es nicht darauf ankommt, ob es bei Unterbleiben der Tat aus anderen Gründen zu einer Vermögenseinbuße gekommen wäre.

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