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Strafrecht

OGH: Konfiskation gem § 19a StGB bei Unzurechnungsfähigkeit?

§ 19a StGB verlangt als wesentliche Voraussetzung der Konfiskation, dass die Tat vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde

04. 06. 2014
Gesetze:

§ 19a StGB


Schlagworte: Konfiskation, Zurechnungsunfähigkeit


GZ 14 Os 169/13d, 17.12.2013


 


OGH: § 19a StGB verlangt als wesentliche Voraussetzung der Konfiskation, dass die Tat vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Aus der Ausgestaltung der Konfiskation als Strafe folgt, dass ein solcher Ausspruch im Fall - wie hier - vorliegender Zurechnungsunfähigkeit (§§ 11, 21 Abs 1 StGB) des Täters, in dessen Eigentum der betreffende Gegenstand steht, unzulässig ist.

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